Energieeffizienz durch Contracting
In einer Kurzstudie "Contracting in der Berliner Wohnungswirtschaft" sind erhebliche Energieeffizienzpotenziale und CO2-Minderungseffekte durch Contracting empirisch nachgewiesen worden.
Beim Contracting errichtet und betreibt der Contractor Energieanlagen auf eigenes Risiko und Kosten auf der Basis von langfristigen Verträgen mit seinen Kunden.
Eine Auswertung von über 180 Anlagen mit annähernd 100 MW thermischer Leistung ergab eine CO2-Minderung von rund 37 Prozent!
Hohe Effizienz der Anlagenbetreibung
Dieser Effekt resultiert aus zwei Faktoren: aus der hohen Effizienz, mit der Contractoren ihre Anlagen betreiben - der durchschnittliche Jahresnutzungsgrad der untersuchten repräsentativen Stichprobe liegt bei 90,17 Prozent. Andererseits führt die vielfach im Zuge der Anlagenmodernisierung vorgenommene Energieträgerumstellung zu einer weiteren Emissionsreduzierung.
Damit ist nachgewiesen, dass Contracting auf dem deutschen Leitmarkt, der Berliner Wohnungswirtschaft, ein Instrument zur Förderung der Energieeffizienz ist. Der zentrale Wirkmechanismus - das betriebswirtschaftliche Eigeninteresse eines Contractors, so wenig Brennstoff wie möglich zu verbrauchen - wirkt nachweislich in Richtung mehr Energieeffizienz und Klimaschutz.
Die Studienergebnisse können als empirischer Beleg für die energiepolitische Sinnhaftigkeit von Contracting in der Wohnungswirtschaft gewertet werden.
Diesen Ergebnissen entgegenstehend, ist der Contractingmarkt infolge der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes praktisch zusammengebrochen. Nun scheint der Gesetzgeber dringend gefordert, die bestehenden rechtlichen Hemmnisse zu beseitigen.
Dabei sind allerdings die berechtigten Interessen aller beteiligten Akteure - Vermieter, Mieter und Contractoren - zu berücksichtigen. Insbesondere die vom Bundesgerichtshof betonten Schutzinteressen der Mieter sollten bei einer rechtlichen Neuregelung berücksichtigt werden.
Im Ergebnis sollten Mieter bei einer Versorgung via Contracting dauerhaft nicht schlechter gestellt werden, als wenn eine Anlagenmodernisierung durch den Vermieter vorgenommen würde.
Vorschläge für Gesetzesinitiativen
Entsprechende Vorschläge für Gesetzesinitiativen liegen bereits vor. Demgegenüber ist eine schnelle Änderung der rechtlichen Rahmenbedingungen nicht zu erwarten. Ein ausgeschriebenes Forschungsprojekt zum Thema wird erst im April 2009 fertiggestellt.
Hier könnnen Sie die Studie downloaden und finden weitere Informationen zur mietrechtlichen Diskussion.